Tankschutz

Karl Heidelmeier GmbH & CO. KG

Hintergrund
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Als einer der ersten Tankschutzbetriebe Deutschlands haben wir seit mehr als 50 Jahren Tankschutzarbeiten für weit über 100.000 Kunden durchgeführt. Jährlich führen wir rund 2.500 Tanksanierungen und -reinigungen durch.

Unsere Spezialisten und Sachverständigen betreuen Ihre Öltankanlage umfassend nach den neuesten Vorschriften und Auflagen und werden dabei unterstützt von einem speziell geschulten und ausgerüsteten Serviceteam.

Profitieren Sie von unserem langjährigen Fachwissen und nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu unserem Team auf!

Gerne nehmen wir Sie auch in unserem Kalender auf und erinnern Sie an alle anfallenden Prüftermine oder schließen mit Ihnen einen Wartungsvertrag für Ihre Anlage ab.

 

Weiterführende Informationen:
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Wie läuft eine Tankreinigung ab?

Eine Tankreinigung ist zu jeder Jahreszeit möglich, da die Heizung über ein Provisorium weiterhin mit Heizöl versorgt werden kann. Unsere Mitarbeiter brauchen dafür nur wenige Stunden. Sie haben die Möglichkeit, auch größere Mengen aus dem Tank abpumpen und in unserem Ölanhänger zwischenzulagern.
Wenn der Tank leer gepumpt ist, wird er belüftet. Dann entfernen und entsorgen unsere Monteure die Bodenphase. Bei standortgefertigten Tanks steigt der Monteur hierzu in den Tank. Bei Batterietankanlagen aus Kunststoff werden die einzelnen Tanks mit Hochdruck ausgespült.

Die Tankreinigung ist eine gute Gelegenheit, einzelne Bauteile des Tanks auf den neuesten Stand zu bringen – etwa den alten Grenzwertgeber gegen ein Modell neuer Bauart auszutauschen oder auf das heute bei Neuanlagen vorgeschriebene Einstrangsystem umzustellen.

Abschließend wird zwischengelagertes Öl gefiltert, zurückgefüllt und die Heizung wieder an den Tank angeschlossen.

Kann ich trotz Klimaschutzpaket der Bundesregierung weiter mit Öl heizen?

Das Bundeskabinett hat im Rahmen des Klimaschutzprogramms auch das Gebäudeenergiegesetz mit Vorschriften für den zukünftigen Betrieb und die Modernisierung von Heizungen verabschiedet. Dieser Gesetzentwurf durchläuft derzeit das Gesetzgebungsverfahren. Hier ist die Zustimmung des Bundestags notwendig. Es ist denkbar, dass im Laufe der Gesetzgebungsverfahren noch Änderungen an einzelnen Inhalten vorgenommen werden.

Bis Ende 2025 können Hauseigentümer wie bisher bei der Heizungsmodernisierung ein Öl-Brennwertgerät einbauen. Ab 2026 sollen Ölheizungen eingebaut werden dürfen, wenn sie erneuerbare Energien mit einbinden. Das können zum Beispiel Solarthermie- oder Photovoltaikanlagen sein.

Der Einbau einer Ölheizung allein soll auch erlaubt sein, wenn kein Gas- oder Fernwärmenetz vorhanden ist und keine erneuerbaren Energien anteilig eingebunden werden können.

Hat jemand bereits seine Ölheizung mit einer solarthermischen Anlage kombiniert, so soll er jederzeit einen Kesseltausch durchführen können, da das Gebäude bereits anteilig mit erneuerbaren Energien versorgt wird. Zudem wird es ab 2021 einen CO2-Preis für fossile Energieträger geben. Dieser soll für fossiles Heizöl ab 2021 ungefähr 7,5 ct/l betragen und bis 2025 auf ca. 17 ct/l steigen.

Für den Einbau neuer Öl-Hybridanlagen gibt es weiterhin staatliche Fördergelder. Finanziell unterstützt wird der Einbau der erneuerbaren Komponenten, wie zum Beispiel eine Solarkollektoranlage, mit 30% der Investitionskosten. Dabei sind die entsprechenden Förderbedingungen zu beachten. Nichtstaatliche Förderaktionen, zum Beispiel von Heizgeräteherstellern, sind davon nicht betroffen.

Was passiert bei einer Hüllennachrüstung bzw. Leckschutzauskleidung?

Durch die sogenannte Sumpfphase, einem Gemisch aus Kondenswasser, Schwitzwasser, Ölschlamm und Altersrückständen, können an Ihrem Tank mit der Zeit im Inneren Korrosionsschäden auftreten.

Wir können Kellertanks, Ober- und unterirdische zylindrische Stahltanks sowie Kugeltanks mit einer Leckschutzauskleidung umrüsten. Dabei wird eine zweite Wand eingezogen, so dass der Tank doppelwandig ausgebildet ist. Das heißt auch, Sie brauchen keinen speziellen Auffangraum mehr.

Ein außen angebrachter Leckwarnanzeiger warnt Sie, wenn etwas nicht stimmt und schützt vor Umweltschäden.

Nach dem Hülleneinbau muss dann noch eine Sachverständigenprüfung erfolgen, durch einen Sachverständigen nach § 53 AwSV.

Demontage und Stilllegung

Oberirdische Tankanlagen mit einem Volumen von mehr als 1.000 Litern sowie unterirdische Tankanlagen dürfen nur von Fachbetrieben nach WHG (Wasserhaushaltsgesetz) endgültig außer Betrieb genommen werden. Eine vorübergehende Stilllegung gibt es nicht.

Unterirdische Behälter müssen verfüllt werden, wenn sie unter öffentlichen Flächen und Verkehrsbereichen liegen.  Bei einer Demontage wird der Tank zerlegt und abtransportiert.

Sollte sich noch Restöl in den Heizöltanks befinden, so besteht die Möglichkeit, das Öl umzupumpen und es in eine andere Tankanlage zu bingen. Alternativ kaufen wir Ihr Öl an.

Sachverständigenprüfungen nach AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen)

Eine 5-jährige Prüfpflicht ist für folgende Heizölanlagen vorgeschrieben:

  • oberirdische Anlagen ab 10.000 Liter Inhalt
  • alle unterirdischen Anlagen

Oberirdische Anlagen ab 1.000 Liter, die sich im Wasserschutzgebiet befinden
Die 2,5-jährige Prüfpflicht ist für folgende Heizölanlagen vorgeschrieben:

  • Alle unterirdischen Anlagen bis 10.000 Liter im Wasserschutzgebiet
    (Größere Anlagen sind im Wasserschutzgebiet nicht erlaubt!)

Die Prüfpflicht vor Inbetriebnahme ist für folgende Heizölanlagen wie folgt vorgeschrieben:

  • Oberirdische Anlagen ab 1.000 Liter
  • Alle unterirdischen Anlagen

Die Prüfpflicht bei Stilllegung oder Demontage ist für folgende Heizölanlagen wie folgt vorgeschrieben:

  • Oberirdische Anlagen ab 10.000 Liter
  • Alle unterirdischen Anlagen

Leckanzeigegeräte

Doppelwandige Öltanks und Rohrleitungen und einwandige Öltanks mit Innenhülle sind gewöhnlich mit einem Gerät ausgestattet, das ein eventuell auftretendes Leck in einer der beiden Wandungen automatisch anzeigt. Hierfür sind jährliche Wartungsintervalle durch den Hersteller vorgegeben.

Schließen Sie mit uns einen Wartungsvertrag ab, so verlängert sich die Garantie des Leckwarngerätes immer um ein weiteres Jahr, bei regelmäßiger Durchführung der Funktionsprüfung. Der Austausch der Verschleißteile ist kostenlos.

BERATUNG, AUSFÜHRUNG, INSTANDHALTUNG ALLES AUS EINER HAND MIT UNS ALS ZUVERLÄSSIGEN PARTNER
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